Sich zur Ruhe setzen heißt leider noch lange nicht, dass das Finanzamt Sie in Ruhe lässt. Egal ob Ihnen der Ruhestand noch bevor steht oder Sie ihn bereits erreicht haben, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht erst auf Post vom Finanzamt warten und besser selbst aktiv werden.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen die steuerliche und rechtliche Beratung in einer besonderen Form an: Wir besprechen all Ihre Fragen und nehmen uns viel Zeit, um Ihnen auch komplizierte Sachverhalte verständlich zu erläutern. So verstehen auch Sie, wie Sie Ihre Rente und Alterseinkünfte versteuern und können mit uns auf Augenhöhe über Möglichkeiten zur Steuerersparnis sprechen.
In Abstimmung und Zusammenarbeit mit unseren Netzwerk-Partnern beraten wir Sie außerdem zu Themen wie Rentenbezugsmitteilungen, Patientenverfügungen, Vollmachten, Unternehmensnachfolge, Testament und mehr.
In drei einfachen Schritten klären wir, ob Sie Steuern zahlen müssen oder nicht.