Steuerberater Köln - Michael Hohmann

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ENTLASTUNGEN UND NEUERUNGEN DURCH DAS WACHSTUMSCHANCENGESETZ (TEIL 2)


Copyright: Michael Hohmann

Eigentlich sollte im vergangenen Jahr 2023 ein Bündel an steuerlichen Entlastungen beschlossen werden. Doch daraus wurde nichts, denn nachdem das Gesetz mehrere Monate im Vermittlungsausschuss gelegen hat, wurde es in abgespeckter Form am 22.03.2024 vom Bundesrat genehmigt. Verblieben sind wenige aber einige Neuerungen, die wir in den nächsten Tagen vorstellen werden.

ERHÖHUNG DER SONDERABSCHREIBUNG

Nach § 7g Abs. 5 EStG gibt es bisher für Betriebe, welche die Gewinngrenze von 200.000 EUR nicht überschreiten, die Möglichkeit, bewegliche Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 (vier) Jahren um bis zu 20% der Investitionskosten abzuschreiben. Diese Möglichkeit besteht neben der regulären Abschreibung. Die genannte Sonderabschreibung wird nun auf bis zu 40% der Investitionskosten erhöht.