Steuerberater Köln - Michael Hohmann

News – steuerlich immer auf dem neusten Stand

ENTLASTUNGEN UND NEUERUNGEN DURCH DAS WACHSTUMSCHANCENGESETZ (TEIL 4)


Copyright: Michael Hohmann

Eigentlich sollte im vergangenen Jahr 2023 ein Bündel an steuerlichen Entlastungen beschlossen werden. Doch daraus wurde nichts, denn nachdem das Gesetz mehrere Monate im Vermittlungsausschuss gelegen hat, wurde es in abgespeckter Form am 22.03.2024 vom Bundesrat genehmigt. Verblieben sind wenige aber einige Neuerungen, die wir in den nächsten Tagen vorstellen werden.

ERWEITERUNGEN BEIM VERLUSTVORTRAG
Nach bisherigen Recht ist eine Verrechnung von laufenden Gewinnen mit bestehenden Verlustvorträgen in der Einkommen- und Körperschaftsteuer nur bis zu einem Sockelbetrag von 1 Mio. € möglich und darüber hinaus noch in Höhe von 60% des 1 Mio. € übersteigenden Gewinnbetrags. Somit kam es bei Gewinnen über 1 Mio. € immer zu einer Steuerbelastung. Bei zusammenveranlagten Ehegatten (im Bereich der Einkommensteuer) beträgt der Sockelbetrag 2 Mio. €.

Die Prozentgrenze wurde nunmehr befristet für die Kalenderjahre 2024 bis 2027 auf 70% angehoben. Ab dem Kalenderjahr 2028 wird die Grenze wieder auf 60% herabgesetzt.