Steuerberater Köln - Michael Hohmann

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Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG


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Mit dem Schreiben vom 15. Oktober 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 Stellung genommen.
Das Schreiben finden Sie hier: https://www.tinyurl.com/jkavd67b