Eigentlich sollte im vergangenen Jahr 2023 ein Bündel an steuerlichen Entlastungen beschlossen werden. Doch daraus wurde nichts, denn nachdem das Gesetz mehrere Monate im Vermittlungsausschuss gelegen hat, wurde es in abgespeckter Form am 22.03.2024 vom Bundesrat genehmigt. Verblieben sind wenige aber einige Neuerungen, die wir in den nächsten Tagen vorstellen werden.
ANHEBUNG DER GRENZE FÜR GESCHENKE AN GESCHÄFTSFREUNDE
Bisher galt für Geschenke an Geschäftsfreunde eine Freigrenze pro Empfänger von 35 € im Jahr. Diese Grenze wurde nun auf 50 € angehoben. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Geschenkeaufwand für den entsprechenden Empfänger im betreffenden Jahr nicht abzugsfähig.