Steuerberater Köln - Michael Hohmann

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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen


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Seit 2020 gibt es den Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen (§ 35c EStG). Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine Bescheinigung über die Maßnahmen, die der ausführende Handwerksbetrieb dem Bauherrn ausstellt.
Das BMF hat für die Betriebe nun neue Musterbescheinigungen veröffentlicht: https://www.tinyurl.com/42dtz4v5